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Aufgaben der KlassenelternvertreterInnen

  • Kontakt mit den Klasseneltern (wichtig dafür: möglichst vollständige Klassenlisten mit Telefonnummern und Email-Adressen!)
  • Organisation von Klassenelternabenden (Klassenforen)
  • Zusammenarbeit mit dem Klassenvorstand und den anderen LehrerInnen
  • Information der Eltern über Beschlüsse von EVA- und SGA-Sitzungen
  • Vertretung der Klassen in den Schulgremien (EVA, SGA)
  • Unterstützung gemeinsamer Anliegen mehrerer Eltern
  • Unterstützung der Aktivitäten der Klasse

 

KlassenelternvertreterInne und Klassenelternvertreter in höheren Schulen

Während in den Pflichtschulen die KlassenelternvertreterInnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Klassenforum gewählt werden, gibt es in den höheren Schulen die KlassenelternvertreterInnen nur aufgrund der   Statuten des Elternvereins. Die höheren Schulen haben kein Schulforum in dem jede Klasse vertreten ist, sondern den  Schlugemeinschaftsausschuss (SGA), in den vom Elternverein drei Elternvertreter und drei Stellvertreter entsendet werden, die gemeinsam mit drei Lehrer- und drei Schülervertretern über wichtige schulische Themen entscheiden (Vergl  § 64 SchUG).

Es ist sinnvoll für jede Klasse zwei gleichberechtigte ElternvertreterInnen wählen zu lassen, doch können auch ElternvertreterIn und StellvertreterIn gewählt werden. Die Wahl erfolgt auf jeden Fall in der 1.Klasse und immer dann wenn Klassen neu konstituiert werden (z.B. in der 3. und 5. Klasse AHS). Erfolgt keine Neukonstituierung der Klasse können die ElternvertreterInnen ihr Amt weiter ausüben sofern sie das selbst wollen und die anderen Eltern keine Einwände haben.

 

Aufgaben der KlassenelternvertreterInnen:

Ansprechpartner

Sie sind Ansprechpartner für die Eltern der Klasse, in allen Angelegenheiten und Themen die die Klasse betreffen,

Bindeglied zwischen Klasse und Schule

Sie sind Bindeglied zwischen Eltern und Klassenvorstand. Sie besprechen wichtige die Klasse betreffende Themen in erster Linie mit dem Klassenvorstand (KV), im Falle schwerwiegender Probleme auch mit der Direktion. Sie sind aber auch Ansprechpartner des Klassenvorstandes und der übrigen KehrerInnen für deren Anlielgen in Bezug auf die Klasse.

Organisation von Klassenelternabenden

Sie organisieren bei Bedarf und in Übereinstimmung mit dem Klassenvorstand oder eines anderen Klassenlehrers einen Klassenelternabend um Themen in der Klasse zu besprechen. Von Gesetzes wegen ist ein Elternabend nur in der 1.Klasse AHS, ORG oder BHS vorgeschrieben. Elternbesprechungen ohne Teilnahme von LehrerInnen oder Direktion sind private Zusammenkünfte. Es gibt keinen Anspruch darauf, sie in der Schule abhalten zu können.

Bindeglied zwischen Klassen und Elternverein

Sie sind das Bindeglied zwischen den Eltern der Klasse und dem Elternverein. Sie besuchen die Ausschusssitzungen (in manchen Statuten hat der Elternausschuss einen anderen Namen, z.B. Elternrat) des Elternvereins und nehmen dort die ihnen laut Statuten des Elternvereins zukommenden Rechte wahr. Sie informieren den Elternverein über wichtige Themen der Klasse und wenden sich bei größeren Problemen an den Oban/ die Obfrau beziehungsweise die Elternvertretung im SGA. Sie informieren aber auch die Eltern der Klasse über die in den Sitzungen des Elternvereins besprochenen Punkte und leiten bei Bedarf Informationen des Elternvereins an die Eltern weiter.

Download Folder Wissenswertes für ElternvertreterInnen

Wissenswertes_fuer_E...
Wissenswertes für ElternvertreterInnen

Download Aufgabenteilung im Elternverein

Aufgaben_der_Elternv...
Aufgaben der Elternvertreter in EV und SGA
Einstiegspaket_2008A...
Einstiegspakt: wissenswertes über Elternvereine

Download Aufgaben der KalassenelternvertreterInnen

Augaben_der_Klassene...
KlassenelternvertreterInnen und Klassenelternvertreter in höheren Schulen & Aufgaben der KlassenelternvertreterInnen